Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Meister vom Dienst - Aufgaben??? | 16 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 753602 |
Datum | 12.02.2013 10:52 MSG-Nr: [ 753602 ] | 7543 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
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Einsatzleitwagen
Einsatzleiter
In Städten wie z.B. Peine nennt sich das "Brandmeister vom Dienst"
Bei uns in der WF gibt es etwas Sinngemäßes. Die WF ist als Freiwillige WF mit zusätzlichen hauptberuflichem Personal organisiert. Mindestens 2 Mann hauptberufliches Personal müssen in der Kernzeit der WF abrufbereit sein. Sofern "Engpässe" vorliegen wird auch auf nebenberufliche Einsatzleiter der WF zurückgegriffen. (sog. Rufbereitschaft). Nach Ende der Kernzeit der Wache (Süd) nimmt die Rufbereitschaft den ELW mit nach Hause und ist räumlich an das Stadtgebiet gebunden und muß binnen Hilfsfrist alle Alarmeorte erreichen und Alarme verifizieren können.
Die Qualifikation ist Zugführer (FF) bzw. Brandschutzfachkraft WF. Dem Diensthabenden obliegt die Wahrnehmung des Einsatzführungsdienstes als diensthabender EL während seiner "Schicht". Er organisiert qusi "Alles".
Auch ist er für die ges. Alarmverfolgung zuständig. Da wir über 10.000 Rauchmelder im Betriebs haben wird beim Auflaufen eiens einzelnen melders nicht gleich mit Gruppe oder gar Zugstärke ausgerückt, sondern erst einmal "qualifiziert nachgesehen". Dies obliegt ebenfalls der Rugbereitschaft und dann ggfs erforderliche Folgemaßnahmen veranlasst.
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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