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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Wartung/Dokumentation | 66 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 753751 | ||
| Datum | 13.02.2013 18:59 MSG-Nr: [ 753751 ] | 21078 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha H. Das muss ich doch jetzt auch schon machen. Jede Maske die nach der Prüfung nicht auf ein Fahrzeug verladen wir hat eine Lagerfrist von 2 Jahren. Weil die Hersteller und die vfdb das so beschlossen haben und der GUV das offensichtlich als notwendig sieht. Es steht Dir frei, da einen Einspruch gegen zu verfassen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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