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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | persönliche Voraussetzung Kommandant | 7 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 753816 | ||
Datum | 14.02.2013 11:35 MSG-Nr: [ 753816 ] | 5130 x gelesen | ||
Gute Frage, die habe ich mir auch schon gestellt und vor allem habe ich auch schon die Leute gesucht, die den Mumm haben zu sagen: "Sorry, aber für das Amt, die Funktion erfüllst Du die persönlichen Voraussetzungen nicht! Dafür musst Du dich noch da, da und da weiter entwickeln." Für mich gehören da zum Beispiel: - Vorbildfunktion - persönliches Erscheinungsbild (siehe auch Ehrenbeamte in der Öffentlichkeit) - sicheres auftreten - Menschenführung - Sozialkompentenz - denken über den Tellerrand - vorausschauendes Planen - Motivationsfähigkeit - usw. dazu, leider alles Dinge, die man bei keinem Lehrgang an Feuerwehrschulen beigebracht bekommt. Da muss man dann schon mal Seminare bei anderen Bildungseinrichtungen besuchen, oder man bringt die Fähigkeiten eben aus der beruflichen Ausbildung mit. Voraussetzungen die aber in meinen Augen eigentlich spätestens ab GF aufwärts schon erfüllt werden sollten. Wegen dieser Einstellung habe ich vor einigen Jahren meine Funktion als GF abgegeben, da ich aus beruflichen Gründen (Entfernung zum Arbeitsplatz) und auch familiären Gründen (Übungstermine Sonntags, einziger Tag der Woche, wo wir als Familie gemeinsam Frühstücken können) nicht in der Lage bin an den meisten Einsätzen und Übungsterminen teilzunehmen. Somit erfülle ich die persönliche Voraussetzung "Vorbildfunktion" nicht, in meinen Augen einzig richtige Konsequenz, Funktion abgeben. Ganz schwieriges Thema. | ||||
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