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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | persönliche Voraussetzung Kommandant | 7 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 753835 | ||
Datum | 14.02.2013 13:29 MSG-Nr: [ 753835 ] | 3991 x gelesen | ||
Hallo Roland, jaja die Gesetzestexte...Die stehen nicht im Text, daher besteht ein vermeindlicher Interpretationsspielraum. Im Prinzip ist es so: Durch den Gestzestext oder eine im kausalen Zusammehang stehende Verordnung gibt es keine positive Bestimmung des Begriffs der persönlichen Eignung. Daher ist grundsätzlich jeder persönlich geeignet sofern keine besonderen Gründe entgegenstehen. Besondere Gründe könnten z.B. die Berufung in ein Beamtenverhältnis sein, bei der wiederum Regelungen der Beamtengesetze greifen. z.B. - Deutsche Staatsbürgerschaft - keine Vorstrafen - körperliche Leistungsfähigkeit und so weiter.. Charakterliche Eigenheiten können i.d.R. nicht bemessen werden, aber einer vertrauensvollen Arbeit entgegenstehen. So kann es hier durchaus einen Ermessenspielraum geben. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst | ||||
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