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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themapersönliche Voraussetzung Kommandant7 Beiträge
AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz753835
Datum14.02.2013 13:29      MSG-Nr: [ 753835 ]3991 x gelesen

Hallo Roland,
jaja die Gesetzestexte...Die stehen nicht im Text, daher besteht ein vermeindlicher Interpretationsspielraum.

Im Prinzip ist es so:
Durch den Gestzestext oder eine im kausalen Zusammehang stehende Verordnung gibt es keine positive Bestimmung des Begriffs der persönlichen Eignung.
Daher ist grundsätzlich jeder persönlich geeignet sofern keine besonderen Gründe entgegenstehen. Besondere Gründe könnten z.B. die Berufung in ein Beamtenverhältnis sein, bei der wiederum Regelungen der Beamtengesetze greifen. z.B.
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- keine Vorstrafen
- körperliche Leistungsfähigkeit
und so weiter..
Charakterliche Eigenheiten können i.d.R. nicht bemessen werden, aber einer vertrauensvollen Arbeit entgegenstehen. So kann es hier durchaus einen Ermessenspielraum geben.

Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst

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 14.02.2013 11:35 Mark7us 7M., Idstein
 14.02.2013 11:51 ., Frankfurt
 14.02.2013 11:59 Mark7us 7M., Idstein
 14.02.2013 12:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 14.02.2013 13:22 Mark7us 7M., Idstein
 14.02.2013 13:29 Stef7an 7J., Birlenbach

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