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RubrikSonstiges zurück
Themaab welcher Summe X muss öffentlich ausgeschrieben werden23 Beiträge
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW754087
Datum18.02.2013 13:05      MSG-Nr: [ 754087 ]3593 x gelesen

Geschrieben von Christian S.Also 45000.- ist schon ein sehr sportlich gesetztes Ziel und eigentlich auch kaum machbar, wenn es ein richtiger ELW werden soll. Dieser würde nämlich Ca. 70000.- kosten.

Eine Mischung zwischen ELW und Kommandowagen ist albern, das wäre dann nur ein MTW mit Tisch. Also entweder ganz oder garnicht.


Was ein "Richtiger ELW1" ist, ist hier im Forum glücklicherweise nicht eindeutig beantwortet worden.

Die Spannweite zwischen zwischen den "ELW1" ist doch sehr groß:

Das geht tatsächlich vom "minimalistischen ELW1" mit Tisch, Funkgeräten und Papiernachschlagematerial
bis hin zu "ELW1" mit umfangreicher Kommunikations und vor allem IT-Ausstattung die deutlich über einen Laptop mit "ziviler" Internetanbindung hinaus geht.
Diesbezüglich gibt es auch eine entsprechende Spannweite an Kosten.

Welches Bundesland war es, die "MTW mit Funkgerät und Tisch" explizit vorsah?

Eine der Fragen für den TO wird, neben der Ausschreibungsproblematik, auch sein:
Was will man mit dem Fahrzeug machen können?
Dann wird man wissen, ob ein "trockenes Plätzlichen für 3 Funkgeräte, eine Karte, Zettel+Stift, Stauraum für 5 Ordner und einen LAptop in Tasche mit UMTS-Stick" reicht.
Bilder von "ELW1" deren Arbeitsplatz alleine von der Optik eher an einen Leitplatz erinnert gibt es ja nun auch genug.

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