News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Planlose Bergung. | 32 Beiträge | ||
Autor | Benj8ami8n B8., Goslar / Niedersachsen | 755248 | ||
Datum | 02.03.2013 12:27 MSG-Nr: [ 755248 ] | 5201 x gelesen | ||
Bevor andere es zerlegen. Das Eingreifen der Feuerwehr bedeutet nicht, dass sie das Fahrzeug aus dem Bach ziehen muss. Vielmehr wäre es ausreichend, wenn eine Ausbreitung der Gefährdung unterbunden wird. In diesem Fall könnte dies durch die Ausbringung von Ölschlängeln geschehen. Greift diese Maßnahme nicht oder ist es absehrbar, dass es nicht funktioniert (Strömung etc.), dann kann man auch weitere Schritte ins Auge fassen. Es kann natürlich auch so sein, dass eine Ausbreitung erst mit der Bergung unterbunden werden kann. Aber das entscheidet der Einsatzleiter. Der Besitzer hat die Möglichkeit alle darüber hinausgehenden Maßnahmen an eine Firma zu vergeben, wenn diese zeitnah in der Lage dazu ist. Sollte der Besitzer es aus irgendwelchen Gründen nicht machen, dann kann die Feuerwehr im Rahmen der Ersatzvornahme tätig werden bzw. eine Firma zu Lasten des Eigentümers beauftragen. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|