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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | FF, BF und Polizei | 13 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 755291 | ||
| Datum | 02.03.2013 16:07 MSG-Nr: [ 755291 ] | 3632 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Bestes Beispiel: Ölspur. In NRW durch ziemlich dämliche Rechtssprechung zur Aufgaben der Feuerwehr geworden. d.h. der Einsatzleiter der Feuerwehr hält den Kopf dafür hin, wenn später ein Kradfahrer auf der Ölspur ausrutscht und sich das Genick bricht. Zuständigkeit Fw wegen dämlicher Rechtssprechung: stimmt. Verantwortlichkeit Fw für sicheren Zustand: stimmt nicht. Wir übergeben die Fahrbahn nach Abschluss unserer Maßnahmen an die Pol, sieht Diese den Zustand der Straße als verkehrssicher an gibt sie frei.Ist die Polizei aber der Meinung das unsere Maßnahmen nicht ausreichen und wir nicht mehr tun können muss eben der Straßenbaulastträger eine entsprechende Fachfirma mit der Reinigung beauftragen. Mir wäre Letzteres grundsätzlich immer lieber. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | ||||
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