Rubrik | Einsatz |
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Thema | JF rettet mit Kinder aus brennenden PKW | 19 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 755513 |
Datum | 05.03.2013 10:00 MSG-Nr: [ 755513 ] | 4172 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Mannschaftstransportwagen
Geschrieben von Lüder P.Nanana, als Feuerwehr mit Garantenstellung vorbei fahren?
Die Frage, ob z.B. ein Rettungswagen der zufällig an einem Patienten vorbei kommt eine Garantenstellung innehat ist nicht unumstritten. Ähnliches dürfte also auch für Feuerwehrfahrzeuge gelten. [1] [2]
Da es sich in diesem konkreten Fall um ein Privatfahrzeug handelte [3], dürfte die Frage nach der Garantenstellung eindeutig zu verneinen gewesen sein. (aber siehe [1])
Grüße
Manuel
[1]
Unabhängig davon, ob man nun eine Garantenstellung im Sinne des §13 StGB innehat oder nicht sollte man erstens aufgrund der eigenen Einstellung zum helfen helfen, zum anderen macht das eine total blöde Presse und auch wenn im Strafverfahren eine Garantenstellung tatsächlich verneint werden sollte (wie gesagt dass ist strittig, die Tendenz geht aber scheinbar eher in Richtung Garantenstellung), wird die Zumutbarkeit und die Eigengefährdung bzw. die Einschätzung der selbigen für den Bereich der "unterlassenen Hilfeleistung" aber sicherlich anders ausgelegt werden, als bei einem nicht-Feuerwehrler.
[2]
Forumskonform wäre aber wohl tatsächlich eine nicht-Hilfe. In Diskussionen über unterbesetzte oder Truppfahrzeuge ist die hier vorherrschende MEinung ja, dass man auch wenn man zufällig mit einem Truppfahrzeug an einem Gebäudebrand vorbei kommt nicht tätig werden sollte, da man mit einem Truppfahrzeug nicht FwDV-konform erstmaßnahmen einleiten kann. Ähnliches dürfte dann auch auf einen MTW o.ä. zutreffen.
[3]
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4970/2426498/pol-f-130304-212-bundesautobahn-a66-zeugen-retten-vier-kinder-aus-brennenden-fahrzeug/api
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