Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Mitglied in zwei Feuerwehren. Welche Wehr befördert? | 36 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 755519 |
Datum | 05.03.2013 10:36 MSG-Nr: [ 755519 ] | 12241 x gelesen |
Feuerwehrmann
Tragkraftspritzenfahrzeug
Drehleiter mit Korb
Feuerwehrmann
Berufsfeuerwehr
höherer Dienst
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Jörg G.Beförderungen, Lehrgänge etc. werden von der Stammwehr beantragt bzw. durchgeführt.
Welchen Sinn macht das, wenn z.B. ganz unterschiedliche Anforderungen an den FM gestellt werden? z.B. "Stammwehr" (was immer das auch ist) hat nur TSF mit 3,5t. Die andere Wehr in der er auch tätig ist hat aber u.a. Großfahrzeuge >7,5t und eine DLK. Wie sollte er da jemals an die FE Klasse C und eine Ausbildung als DLK Maschinist ran kommen?
Geschrieben von Jörg G.Auch stimmberechtigt ist der FM nur in der Stammwehr.
Das ist m.E. rechtlich bedenklich. Wer ordentliches Mitglied einer Wehr ist, dem kann man seine gem. Gesetz zustehenden Rechte nicht vorenthalten. Einziger Punkt wäre bei einer Mitgliedschaft in zwei Ortswehren einer Gesamtfeuerwehr. Hier wäre er natürlich in der Versammlung der Gesamtwehr nur ein Mal stimmberechtigt. Ihm sein Szimmrecht in einer der beiden Ortsfeuerwehren zu verwehren ist m.E. mehr als bedenklich.
Bei verschiedenen Wehren rechtlich selbständiger Gemeinden besteht m.E. dann absolut keine Möglichkeit irgend welche "geistigen Trennungen" durchzuführen.
m.E. ist die Zugehörigkeit zu zwei Wehren komplett selbständig zu betrachten. Wo eine Vorschrift die Anrechnung von Vordienstzeiten vorsieht kann diese in jeder Wehr angewandt werden. Und ja, es gibt Grenzfälle wo man sich einigen muß. Das wäre z.B. die Verleihung von Orden durch das Land. Hier bekommst Du den Orden i.d.R. ein Mal verliehen. Fertig. Da muss man sich dann einigen, welche Wehr den Antrag stellt und die Verleihung durchführt.
Aber schon bei Beförderungen kann das m.E. jede Wehr halten, wie sie will. Denn der Dienstgrad ist je nach Bundesland teilweise an Funktionen gebunden. Und in verschiedenen Wehren kann man verschiedene Funktionen wahrnehmen. Ebenso kann es sein, dass jemand in einer Wehr lehrgangsseitige Qualifikationen erlangt, die in der anderen Wehr gar nicht erforderlich und gar möglich sind. Dennoch ist das in das in der einen Wehr möglich - incl. aller Folgen wie dortiger Lehrgangsbesuch, dortiger Dienstgrad,...
Das ist bei FFlern die in einer BF tätig sind ja genau so. Da kannst Du den Oberbrandrat im hD Feu haben, der in einer FF ist und dort nicht mehr als Oberbrandmeister werden kann, da nach den jeweiligen Regelungen des Bundeslandes mehr für die Wehr von der Größe her selbst für den Kommandanten nicht vorgesehen ist.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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| 04.03.2013 21:36 |
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Dirk7 H.7, Schlotheim |
| 04.03.2013 21:45 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
| 04.03.2013 21:47 |
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Dirk7 H.7, Schlotheim |
| 04.03.2013 21:52 |
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., Dinslaken |
| 04.03.2013 21:58 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
| 04.03.2013 23:03 |
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Chri7sto7ph 7M., Riesa |
| 05.03.2013 09:56 |
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Jens7 N.7, Ohorn |
| 05.03.2013 02:47 |
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Stef7fen7 C.7, Menteroda |
| 05.03.2013 07:55 |
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Thom7as 7B., Korntal-Münchingen |
| 05.03.2013 10:10 |
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Jörg7 G.7, Zernien |
| 05.03.2013 10:36 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 05.03.2013 10:50 |
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Adol7f H7., Rosenheim |
| 08.03.2013 23:44 |
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Stef7an 7B., Baiersdorf |
| 08.03.2013 23:48 |
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., Thierstein und Magdeburg |
| 09.03.2013 00:04 |
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Stef7an 7B., Baiersdorf |
| 09.03.2013 00:14 |
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., Thierstein und Magdeburg |
| 09.03.2013 00:25 |
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Stef7an 7B., Baiersdorf |
| 05.03.2013 10:52 |
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., Garlstorf | |