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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaKunststoffkanister Feuerwehr Aussonderung30 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen759151
Datum10.04.2013 12:34      MSG-Nr: [ 759151 ]16408 x gelesen
Infos:
  • 27.08.08 Verwendung von Kraftstoffkanistern aus Kunstoff und die Anwendung der ADR, Stelungnahme ISM RLP
  • 26.08.08 IM Sachsen: Anwendung des ADR auf die Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes; Verwendungsdauer von Kraftstoffkanister aus Kunststoff

  • Geschrieben von Udo B.Grundsätzlich gilt:
    Transporte im Rahmen der Freistellungen nach ADR Kapitel 1.1.3.1 sind unter den in diesen Absätzen genannten Bedingungen völlig von den Vorschriften des ADR befreit.
    Heisst, es sind noch nicht einmal geprüfte Behälter erforderlich.


    Nur:

    Geschrieben von ---ADR--- 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung

    Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

    a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;

    b) Beförderungen von in dieser Anlage nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten, die in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern;

    c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7; Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;

    d) Beförderungen von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern, die in einen Unfall verwickelt waren oder eine Panne hatten, durchgeführt insbesondere mit Abschleppfahrzeugen von Einsatzkräften oder unter deren Überwachung;

    e) Notfallbeförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, es werden alle Maßnahmen zur völlig sicheren Durchführung dieser Beförderungen getroffen. Bem. Für radioaktive Stoffe siehe Absatz 2.2.7.1.2.


    Wenn ich mir das anschaue fällt hier eigentlich nur Absatz e in unsere Möglichkeiten, und selbst wenn man so frei ist sich für einen der anderen Absätze zu entscheiden scheitert man dennoch an dem Satz:

    Geschrieben von ---ADR--- vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.

    fraglich ob das durch überlagerte Gebinde Gewährleistet wird.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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     26.08.2008 14:58 jürg7en 7s., Trier
     26.08.2008 16:18 Udo 7B., Aichhalden
     26.08.2008 16:34 Rain7er 7S., Brachstedt
     26.08.2008 16:48 ., Ostrau
     26.08.2008 16:49 ., Schweich
     26.08.2008 16:56 jürg7en 7s., Trier
     26.08.2008 18:25 Udo 7B., Aichhalden
     27.08.2008 08:41 jürg7en 7s., Trier
     27.08.2008 09:07 Thom7as 7C., Zweibrücken
     27.08.2008 09:18 Udo 7B., Aichhalden
     27.08.2008 09:11 Udo 7B., Aichhalden
     26.08.2008 18:38 Maxi7mil7ian7 H.7, Plößberg
     26.08.2008 19:02 Chri7sti7an 7F., Wernau
     26.08.2008 19:11 Maxi7mil7ian7 H.7, Plößberg
     26.08.2008 20:05 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     27.08.2008 11:55 Gerr7it 7P., Buxtehude
     27.08.2008 21:04 jürg7en 7s., Trier
     27.08.2008 21:22 Hage7n V7., Neuhausen a.d.F.
     09.04.2013 20:58 ., Frankfurt
     10.04.2013 14:05 Gerr7it 7P., Buxtehude
     09.04.2013 19:54 Jens7 M.7, Bielefeld
     10.04.2013 08:23 Udo 7B., Aichhalden
     10.04.2013 10:28 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     10.04.2013 12:34 ., Frankfurt
     10.04.2013 13:53 Udo 7B., Aichhalden
     14.06.2013 18:07 Mark7us 7G., Wimsheim
     14.06.2013 18:10 Adol7f H7., Rosenheim
     14.06.2013 18:29 Chri7sti7an 7T., Herten
     14.06.2013 19:18 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.06.2013 19:23 Chri7sti7an 7T., Herten

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