Rubrik | Atemschutz |
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Thema | PA 80 zu PA 80 up anstatt Gundüberholung | 28 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 759850 |
Datum | 17.04.2013 09:39 MSG-Nr: [ 759850 ] | 6074 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von ---Christian Sch.---
Letztlich geht aber doch eine Funktionsprüfung des PA damit einher, oder?
Ja, irgenwie schon, allerdings wird die Veratmung ja beim LA dokumentiert und nicht beim Grundgerät. Was macht der Druckminderer?
Der muss eigentlich "nur" dafür sorgen, dass über den gesamten Druckbereich (300bar, bis Flasche leer) am LA ein gleichmäßiger Mitteldruck zwischen 6-8 bar anliegt, mehr nicht.
Dieser Mitteldruck wird eben bei 200bar geprüft, beim AUER "Profichek" ist es zumindest so, dass während des gesamten Prüfablaufs auf dem Bildschirm der anliegende Druck der Pufferflaschen, als auch der Mitteldruck angezeigt wird, so dass der Prüfer das im Auge hat. Dokumentiert wird dieser Mitteldruck jedoch nur einmal bei der Prüfung "statischer Mitteldruck".
Desweiteren ist es zumindest bei mir so, dass die Anzahl der zu prüfenden LA, bzw. die Häufigkeit wesentlich häufiger ist, wie die zu prüfenden Grundgeräte (damit meine ich die Prüfung am Prüfstand). Wenn ich nun 10 LA zu prüfen haben, weil bei einer Übung benutzt oder auch mal das Gerät im Einsatz angelegt war, dann hänge ich ein PA ans Prüfgerät und prüfe damit die 10 LA durch. Ich mache mir nicht die Arbeit (weil so ja auch nicht gefordert) und prüfe jeden LA mit einem anderen PA, zumal da für eh nur die Lagergeräte in Frage kämen und diese dann alle Nase lang unnötig geprüft würden, während die verladenen Geräte entweder erst nach einem Einsatz oder nach 6 Monaten geprüft werden.
Sorry, wenn ich nun wiederum für Verwirrung gesorgt habe, da wir über Übungsgeräte verfügen, habe ich mir da eigentlich nie "Gedanken" drum gemacht. Mir wurde es aber so berichtet, dass Geräte nach einer Heißausbildung grundüberholt werden müssen. Nachgelesen oder nachgeforscht habe ich dies (Asche auf mein Haupt) nie, da es für uns eh nicht zutreffend war.
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| 16.04.2013 12:38 |
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