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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaBSBP, war: Zuzahlung zu Fahrzeugbeschaffung36 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg760251
Datum22.04.2013 14:37      MSG-Nr: [ 760251 ]4538 x gelesen

Geschrieben von Daniel R. Seltsam ist aber mitunter, daß man heute nur noch dem vertrauen möchte, was mit großem Aufwand aufgeschrieben wurde, auch wenn es nichts anderes ergibt, als das, was man aus der Praxis ohnehin schon wußte.


Das ist je keine so neue Erkenntnis. Es gibt die alte Weisheit "Ein Unternehmensberater ist jemand, der die die Uhr wegnimmt um anschließend Geld dafür zu verlangen, damit er Dir sagt, wie spät es ist".

Natürlich hast Du in vielen Fällen das nötige (Fach)Wissen in Summe eines Unternehmens auch in den eigenen Reihen. Nur kommen da eben mehrere Dinge zusammen
- Loyalitätskonflikt gegenüber den Kollegen (weil wenn ich weiß dass deren Abteilung eigentlich überflüssig ist da man die selbe Leistung am Markt auch billiger einkaufen könnte)
Loyalitätskonflikt gegenüber dem Vorgesetzten (weil ich weiß, dass das was er da macht nicht wirklich gut klappt, aber es eben sein Steckenpferd ist)
- der Prophet im eigenen land gilt nichts
- Interessenkollission
- Arbeitsbelastung ist im Regelbetrieb schon um die 100% und es ist keine Kapazität da, diese strategischen Aufgaben auch noch "nebenher" sinnvoll zu erledigen
-....


Und so ist es auch beim BSBP. Ganz davon abgesehen, dass in vielen Fällen wirklich das Fachwissen fehlt. Was denkst Du, wie gut ein FM in seiner eigenen Wehr noch angesehen ist, der in einen BSBP rein schreibt, dass für die eigene Aufgabenerfüllung 3 von 10 Standorten wegfallen können und der Rest dann immer noch 30% Fahrzeuge zuviel hat (bzw. die die er hat nicht 24/7 besetzen kann und man sich dann überlegen muß ob dann wirklich alles soooo drinegnd erforderlich ist). Und solche Ergebnisse können, bei realistischer Betrachtung in nicht wenigen Fällen durchaus rauskommen.

Aber auch anders herum. Selbst wenn der BSBP selbt objektiv, gut, fachloich richtig gemacht wurde und es kommt raus, dass man eigentlich einen siebenstelligen Betrag investieren müßte, dann kann das in diesem Fall von der Verwaltung oder den Räten eher als "Wunschzettel" abgetan werden, als wenn da der Name eines rennomierten Gutachterbüros drauf steht.

Zur Frage mit den Hilfsfristen bin ich voll bei Dir. Das halte ich für vollkommene Augenwischerei. Denn entweder die sind so wahnsinnig wichtig, dann muß ich die unter allen Umständen einhalten. Oder man sieht sie als groben Anhalt an, dann möglichst in beiden Richtungen. Oder noch besser, man macht da endlich realistische Lösungen draus wie z.B. Hilfsfrist in Abhängigkeit von der Gefährdung (z.B. in der engen Altstadt mit VB-Maßnahmen Stand spätes Mittelalter kürzer, als in der Neubausiedlung am Stadtrand) und Gebietsweise nach Bevölkerungsdichte.

Aber diese pauschalen z.B. 8 Minuten (und dann tlw. ohne Angage der Qualität dessen was dann da sein muß) nach irgend einer m.E. vollkommen veralteten und aussagelosen Studie sind längst nicht mehr haltbar.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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 20.04.2013 10:26 Dani7el 7R., Peine Zuzahlung zu Fahrzeugbeschaffung, war: Vorlaufzeit Fzg-Beschaffung
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