Hallo Florian,
es gibt eine Möglichkeit, gleiche Geräte zu beschaffen. Du mußt aber allen Anbietern die Möglichkeit einer Angebotsabgabe einräumen. (Europaweit bei Fahrzeugen bzw. über einem bestimmten Beschaffungswert).
Das Schlagwort für Dich: "Gleichwertigkeit".
Wenn Du in einer Ausschreibung ein bestimmtes Gerät/Hersteller (z.B.: Funkgerät Motorola GP 360) vorgibst, dann mußt Du auch anderen Herstellern die Möglichkeit geben ein GLEICHWERTIGES GERÄT anzubieten. Dein Vorteil: Die GLEICHWERTIGKEIT ist von dem anderen Hersteller ( z.B.: Kenwood) nachzuweisen und nicht von dir!
Auszug aus einer EU konformen Fahrzeugausschreibung:
"So weit in dieser Ausschreibungsunterlage auf Normen Bezug genommen wird, ist hiermit jede Bezugnahme mit dem Zusatz oder gleichwertig gemäß Artikel 23 Abs. 3a) der Richtlinie 2004/18/EG versehen. Gleiches gilt, wenn zur Beschreibung der feuerwehrtechnischen Geräte auf Hersteller-, Typbezeichnungen Bezug genommen wird. Die wirtschaftliche, konstruktive und formale Gleichwertigkeit ist in diesem Falle vom Anbieter z.B. durch Beilegen von Datenblättern nachzuweisen."
Dein Gedanke, gleiche Geräte zu beschaffen (Ausbildung, Ersatzteile, etc.) ist vollkommen richtig. Man muß nur die richtige und formal zulässige Lücke in Europa finden.
Gruß aus Pliezhausen
gerne eine P.M. wenn gewünscht.
Lothar Reichenecker
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