News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAusführung Notausgang Festzelt   17 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)762961
Datum25.05.2013 00:27      MSG-Nr: [ 762961 ]4279 x gelesen

Hallo,

hast Du Dich in Bayern mit einem bayerischen Festzeltbetreiber unterhalten? Dann gilt wohl folgendes:
Gemäß Art. 72 BayBO und gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Fliegende Bauten; Vollzug des Art. 72 der Bayerischen Bauordnung müssen die Festzelte (wenn > 75m² und blablabla, siehe Geltungsbereich) eine Ausführungsgenehmigung und ein Prüfbuch haben, diese sollten dem Festzeltbetreiber wohlbekannt sein. Zulässig sind also mindestens die Varianten, die dort angegeben sind bzw. die in den der Ausführungsgenehmigung un dem Prüfbuch zugrunde liegenden Bau- und Betriebsbeschreibungen oder Zeichnungen über die Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis angegeben sind. Darüber hinaus sind auch Varianten zulässig, die eine den oben angegebenen Varianten gleichwertige Funktionsfähigkeit und Sicherheit bieten. Ist der Ausgang während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff leicht in voller Breite zu öffnen, dann können auch die gekletteten Zetplanen oder mit 1-2 kurzen Streifen Malerkrepp gegen Wind und Wetter gesichert verbundenen Zeltplanen zulässig Varianten sein. Zulässig wäre auch die Variante des Zuhaltens der beiden Planen durch einen gothicfarben gekleideten, vierschrötigen geölten Gugelhupf, solange der im Rettungswegsbedarfsfall während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff zu entfernen ist und die Planen nicht mit der Eisenfaust zusammenklemmt und ständig murmelt Du kummst hier net raus! Du kummst hier net raus!

Grüßla,

FP

PS:
Geschrieben von Linus D.Schafft das auch ein Kind? Das muss es nämlich...
Darüber muss man sich in der Tat heftige Gedanken machen, wenn man das Festzelt ausschließlich mit Kindern besetzt und die Kinder auch selbst Aufsicht führen. Und der Notausgang muss mindestens selbständig von einbeinigen, armlosen taubstummen Blinden während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff leicht in voller Breite zu öffnen sein. Ist der allein im Festzelt (und führt auch noch über sich selbst Aufsicht, hahaha) muss er/sie das nämlich auch...

Hoch (und vor allem lang) lebe die Gefährdungsbeurteilung!!!

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 24.05.2013 20:24 Roch7us 7H., Freilassing
 24.05.2013 20:57 ., Thierstein und Magdeburg
 24.05.2013 23:15 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 24.05.2013 23:45 ., Thierstein und Magdeburg
 25.05.2013 23:21 Chri7sti7an 7T., Herten
 26.05.2013 00:22 ., Thierstein und Magdeburg
 26.05.2013 09:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.05.2013 01:32 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 24.05.2013 23:45 Mark7us 7R., Höhenrain
 24.05.2013 23:49 Domi7nic7 W.7, Nohra
 25.05.2013 00:27 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein  
 25.05.2013 00:53 ., Thierstein und Magdeburg
 25.05.2013 01:33 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 25.05.2013 06:03 ., Thierstein und Magdeburg
 25.05.2013 08:39 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein  
 25.05.2013 08:48 Anto7n K7., Mühlhausen
 26.05.2013 07:41 Neum7ann7 T.7, Bayreuth

0.234


Ausführung Notausgang Festzelt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt