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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausserordentlich Mitgliederversammlung wer kann diese verschieben? | 14 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 763248 | ||
Datum | 27.05.2013 21:43 MSG-Nr: [ 763248 ] | 3123 x gelesen | ||
Gründe, wieso eine Sitzung verschoben wird, sieht die (Muster)satzung nicht vor. Der Vorstand hat da relativ freie Hand bei der Terminwahl. Wenn es einerseits eine außerordentliche Versammlung ist, andererseits dort aber Vorstandswahlen stattfinden sollen, hört sich das nach einem vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds an. Dann würde noch § 7 Abs. 8 der (Muster)satzung interessant werden: Scheiden gewählte Mitglieder des Wehrvorstandes vorzeitig aus ihrem Amt, so ist innerhalb von drei Monaten eine Ersatzwahl durchzuführen.Insofern wäre dem Verschieben schonmal ein Rahmen gesetzt. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
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