News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Auflagen für Rettungswege und Rettungsausgänge und Rettungszugänge | 8 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 763573 | ||
Datum | 31.05.2013 01:12 MSG-Nr: [ 763573 ] | 4343 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Urteile die dazu geeignet sind die Zahl der Besucher extrem zu senken Hausfriedensbruch ist es ohne Frage. Allerdings ist das Haus - so wie ich das verstehe - überhaupt nicht abgeschlossen. Das darf man dann schon als fahrlässig bezeichnen. Deswegen finde ich grundsätzlich die Fragestellung schon nicht verkehrt. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|