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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAuflagen für Rettungswege und Rettungsausgänge und Rettungszugänge8 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt763573
Datum31.05.2013 01:12      MSG-Nr: [ 763573 ]4343 x gelesen

Geschrieben von Thomas M. Urteile die dazu geeignet sind die Zahl der Besucher extrem zu senken
Hausfriedensbruch ist es ohne Frage. Allerdings ist das Haus - so wie ich das verstehe - überhaupt nicht abgeschlossen. Das darf man dann schon als fahrlässig bezeichnen. Deswegen finde ich grundsätzlich die Fragestellung schon nicht verkehrt.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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