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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? | 90 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 763932 | ||
Datum | 04.06.2013 20:49 MSG-Nr: [ 763932 ] | 32772 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder P. Die gilt gerade nicht für Pannen- oder Unfallstellen... Für Pannen- und Unfallstellen gibt es den §45 Abs. 7a StVO: (7a) Die Besatzung von Fahrzeugen, die im Pannenhilfsdienst, bei Bergungsarbeiten und bei der Vorbereitung von Abschleppmaßnahmen eingesetzt wird, darf bei Gefahr im Verzug zur Eigensicherung, zur Absicherung des havarierten Fahrzeugs und zur Sicherung des übrigen Verkehrs an der Pannenstelle Leitkegel (Zeichen 610) aufstellen. Der Faltleitkegel entspricht eben nicht dem Zeichen 610. Aber zum Absperren von Parkplätzen oder als "Sichtmarke" neben dem Warndreieck prima! | ||||
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