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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? | 90 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 765378 | ||
Datum | 18.06.2013 10:34 MSG-Nr: [ 765378 ] | 32535 x gelesen | ||
Ich habe die Stellungnahme jetzt vorliegen. Das KBA schreibt in dieser Stellungnahme klar: Geschrieben von KBA Aufgrund der vorgenannten Festlegungen der StVZO und der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung sehe ich keine Möglichkeit, für die Faltleitkegel eine Genehmigung entsprechend der StVZO zu erlangen. Damit ist IMHO klar, das Faltleitkegel ersteinmal NICHT zur Absicherung von Unfall-, Einsatz-, und Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden dürfen. Gleiches dürfte danach auch z.B. für die so genannten "Flares" gelten. Ob nun für Feuerwehren bzw. Hilfsorganisationen bzw. Rettungsdienste im Rahmen der Ausnahmeregelung nach § 70 Abs. 4 STVZO ein Mitführen und der Einsatz möglich ist, müsste IMHO über die zuständigen Landesbehörden geklärt werden. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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