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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? | 90 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 765421 | ||
Datum | 18.06.2013 18:36 MSG-Nr: [ 765421 ] | 32034 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Matthias O. M.W. gilt diese Tatsache genauso für viele bei den Feuerwehren auch anstandslos verwendete Faltsignale (die auch kein Warndreieck ersetzen) Natürlich nicht. Das ist auch kein Warndreieck, sondern das Verkehrszeichen 101 (allgemeine Gefahrenstelle) und zwar in einer i.d.R. unzulässigen Ausführung. Macht aber nix, weil wir ja als Feuerwehr ohnehin keine Verkehrsschilder aufstellen dürfen... Geschrieben von Matthias O. Wir in einigen Beiträgen hier schon geschrieben ist es fraglich, ob Feuerwehr im Einsatz überhaupt die Vorschriften der RSA 95 erfüllen kann oder muss. Klar ist für mich, aus dem fast täglichen erleben, dass sie es nur selten tatsächlich tut. Oftmals sind die durchgeführten ergänzenden Absicherungsmaßnahmen jedoch bedeutend besser als alles, was man mit der "Fahrzeugausrüstung nach StVZO" machen könnte. Was ich immer sag: Wir brauchen eine RSE (Richtlinie zur Sicherung von Einsatzstellen) und eine Grundlage dafür in der StVO. Damit könnte man eine einheitliche Ausrüstung mit definierten Sicherheitsstandards erreichen, für den Verkehrsteilnehmer ein halbwegs standardisiertes "Signalbild" der Absicherung und klare Vorgaben für die Ausbildung der Einsatzkräfte. Achja, und: Rechtssicherheit. Es gibt viel zu tun, packen wir es an! Gruß, Henning | ||||
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