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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? | 90 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 765466 | ||
Datum | 19.06.2013 07:40 MSG-Nr: [ 765466 ] | 31861 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Udo B. Fakt ist, und das schreibst du mit deinen Hinweisen auf die StVZO ja auch, das im Straßenverkehr ausschließlich Material eingesetzt werden darf, das entweder über eine europäische Betriebsgenehmigung (E-Zulassung) oder eine ABG (allgemeine Betriebsgenehmigung - Schlangenlinie) verfügt. das habe ich ja nie bestritten - zu den in der StVZO genannten Zwecken ist das ja auch richtig, nämlich denen für die Warndreiecke, Warnleuchten und Warnblinklicht benötigt werden. Fakt ist aber auch, dass offensichtlich die Gefährdungsanalysen der weit überwiegenden Zahl der Feuerwehren davon ausgehen, dass diese Maßnahmen entweder nicht ausreichend sind oder im Falle der RSA 95 usw. (meinetwegen auch der BGI 800) nicht praktikabel bzw. mangels Möglichkeit, das entsprechende Material (Warnbaken, Absperrschranken usw.) überhaupt zeitnah heran zu führen schlicht nicht umsetzbar ist. Um dennoch ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten werden also die einfachen, mit dem Material nach StVZO durchführbaren Maßnahmen entsprechend ergänzt, sei es durch Blitzleuchten unterschiedlichster Ausführung, Fackeln, Faltsignale, Warnband usw. Einen Markt dafür gibt es auf jeden Fall, und Kunden für solches Ergänzungsmaterial sind nicht nur Feuerwehren die sich von Hochglanzprospekten beeinflusst irgend etwas andrehen lassen was toll leuchtet und Reflexstreifen dran hat, sondern auch größere Behörden, bei denen man durchaus eine praktische Abwägung hinter umfangreichen Beschaffungen vermuten darf. Und, das hoffe ich mal, um auf deinen letzten Post zurück zu kommen, die wenigsten Händler werden sicherlich irgendwo schreiben oder erzählen, dass man die notwendigen Sicherheitsgeräte nach StVZO durch Faltsignal oder Powerflare ersetzen kann. Is that you, John Wayne? Is this me? | ||||
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