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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFaltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen?90 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg765492
Datum19.06.2013 12:16      MSG-Nr: [ 765492 ]32099 x gelesen

Ich sehe, wir sind uns im Grundsatz einig.

Die Gefährdungsanalysen, deren Ergebnisse in die FW-DV1 oder auch die BGI 800 eingeflossen sind, entfalten aber nur arbeitsschutzrechtliche Wirkung ohne Einfluss auf das Straßenverkehrsrecht.
Hier besteht eine Regelungslücke, die entweder
- durch GMV (z.B. keine Faltleitkegel zur Verkehrsleitung und Querabsperrung, keine Überfrachtung der Absperrung mit wildem Blinklicht, deutliche Erkennbarkeit, usw),

- durch entsprechende Maßnahmen ala Schweiz (Verkehrssicherungstrupps mit umfangreichem Material) oder

- durch eine saubere rechtliche Regelung (RSE ala Hennings Vorschlag oder landesspezifische Ausnahmeregelung) geschlossen werden kann.

Das Problem beim "Markt" ist, das wir als Organsiationen nicht definiert haben (oder definieren wollen), was wir tatsächlich brauchen und oft genug ohne Nachdenken einfach auf das zurückgreifen, was uns die Industrie vor die Nase setzt. Hier gilt offenbar nicht: Die Nachfrage bestimmt das Angebot" sondern "Das Angebot suggeriert einen Bedarf".

Zitat von der Homepage eines Faltleitkegel-Anbieters: "Im Umkehrschluss bedeutet dies die Zulassung der Faltleitkegel zur Absicherung auf allen Straßen (einschließlich Bundesstraßen und BABs), da sie den Anforderungen der Europäischen Norm DIN EN 13422 entsprechen."

Kein normaler gewerblicher oder behördlicher und erst recht kein privater Käufer macht sich die Mühe, Normen zu kaufen, zu lesen und im Zusammenhang mit anderen Regelungen zu verstehen.
Man verlässt sich in der Praxis halt auf die Aussagen der Hersteller bzw. Anbieter.

Und das so etwas in die Hose gehen kann, haben wir in den letzten Jahren durchaus (teils Kostenintensiv) erleben dürfen.

Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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