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Thema | Schaden nach Türöffnung | 40 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 766720 | ||
Datum | 06.07.2013 18:53 MSG-Nr: [ 766720 ] | 10882 x gelesen | ||
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Servus, Geschrieben von Josef M. Es zahlt dann im Zweifelsfall der Dienstherr dessen, der den Schaden Verursacht hat: Die Gemeinde... sollte sich diese Rechtssprechung durchsetzen, kann ich mir aber vorstellen, dass die Gemeinde ihrer FF untersagt, irgendwelche Türen zu öffnen. Und wer kann dann die Feuerwehr zwingen, Türen zu öffnen? Weil explizit habe ich das auch noch aus keinem Feuerwehrgesetz herauslesen können. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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