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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY766720
Datum06.07.2013 18:53      MSG-Nr: [ 766720 ]10882 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Servus,

    Geschrieben von Josef M.Es zahlt dann im Zweifelsfall der Dienstherr dessen, der den Schaden Verursacht hat: Die Gemeinde...
    sollte sich diese Rechtssprechung durchsetzen, kann ich mir aber vorstellen, dass die Gemeinde ihrer FF untersagt, irgendwelche Türen zu öffnen. Und wer kann dann die Feuerwehr zwingen, Türen zu öffnen? Weil explizit habe ich das auch noch aus keinem Feuerwehrgesetz herauslesen können.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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