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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Schaden nach Türöffnung | 40 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 766728 | ||
Datum | 06.07.2013 20:55 MSG-Nr: [ 766728 ] | 10526 x gelesen | ||
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Mahlzeit Geschrieben von Stephan S. Warum sollte die Gemeine für einen Schaden haften der in der Ausführung eines gesetzlichen Auftrages entstanden ist? Weil das bei der Inanspruchnahme von Nichtstörern (und bei Verschulden des Hoheitsträgers) übliche Rechtslage ist. Und weil natürlich die Feuerwehr auch geltendem Recht unterworfen ist und nicht (auch nicht die rein ehrenamtliche Feuerwehr) unangreifbar im rechtsfreien Raum agiert. | ||||
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