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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW766728
Datum06.07.2013 20:55      MSG-Nr: [ 766728 ]10526 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Mahlzeit

    Geschrieben von Stephan S.Warum sollte die Gemeine für einen Schaden haften der in der Ausführung eines gesetzlichen Auftrages entstanden ist?

    Weil das bei der Inanspruchnahme von Nichtstörern (und bei Verschulden des Hoheitsträgers) übliche Rechtslage ist.

    Und weil natürlich die Feuerwehr auch geltendem Recht unterworfen ist und nicht (auch nicht die rein ehrenamtliche Feuerwehr) unangreifbar im rechtsfreien Raum agiert.

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