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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen766729
Datum06.07.2013 21:00      MSG-Nr: [ 766729 ]10428 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Geschrieben von Henning K.Weil das bei der Inanspruchnahme von Nichtstörern (und bei Verschulden des Hoheitsträgers) übliche Rechtslage ist.

    Erkläre mir doch jetzt bitte mal was ein Nichtstörer ist.
    Geschrieben von Henning K.Und weil natürlich die Feuerwehr auch geltendem Recht unterworfen ist und nicht (auch nicht die rein ehrenamtliche Feuerwehr) unangreifbar im rechtsfreien Raum agiert.
    Habe ich was anderes behauptet?

    Wenn es um einen Einsatz zur Menschenrettung geht, kann wohl kaum die Gemeine in die Haftung genommen werden...

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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