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Thema | Schaden nach Türöffnung | 40 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 766729 | ||
Datum | 06.07.2013 21:00 MSG-Nr: [ 766729 ] | 10428 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Weil das bei der Inanspruchnahme von Nichtstörern (und bei Verschulden des Hoheitsträgers) übliche Rechtslage ist. Erkläre mir doch jetzt bitte mal was ein Nichtstörer ist. Geschrieben von Henning K. Und weil natürlich die Feuerwehr auch geltendem Recht unterworfen ist und nicht (auch nicht die rein ehrenamtliche Feuerwehr) unangreifbar im rechtsfreien Raum agiert. Habe ich was anderes behauptet? Wenn es um einen Einsatz zur Menschenrettung geht, kann wohl kaum die Gemeine in die Haftung genommen werden... Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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