| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Feuerwehr räumt auf / Strassenmeisterei mäht - war: Feuerwehrfrau nach E | 14 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 766738 | ||
| Datum | 07.07.2013 00:18 MSG-Nr: [ 766738 ] | 3691 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
BVwVfG § 7 Durchführung der Amtshilfe .... (2) Die ersuchende Behörde trägt gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme. Die ersuchte Behörde ist für die Durchführung der Amtshilfe verantwortlich. -------------------------------- Möglich das irgendwann das Faß mal voll war und man nun "die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit" durch 3. geklärt haben möchte ? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|