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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW766739
Datum07.07.2013 00:22      MSG-Nr: [ 766739 ]10121 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Geschrieben von Alexander H.Und wenn es Pech für den Notrufenden ist, dann gibt es nur eine Konsequenz: keine Notrufe mehr absetzen. Das ist dann Pech für die die Hilfe brauchen.


    Die mir bekannte Rechtsprechung ist sich dessen bewusst und entsprechend ...verständnisvoll.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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