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Rettungsdienst
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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Obertshausen / Hessen766740
Datum07.07.2013 01:29      MSG-Nr: [ 766740 ]10032 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Es heißt hier immer wieder Pech für den RD, doch wer erzeugt denn den Schaden?

    Also warum soll der RD dafür haftbar gemacht werden, wenn er seiner Arbeit nachgeht und bei vermuteter HiloP hinter Tür die Feuerwehr nachordert, welche dann die Tür Öffnet und den Schaden verursacht.

    Ich kann der Feuerwehr ja auch nicht sagen wie sie die Tür zu öffnen hat, bzw, wie sie in die Wohnung zu kommen hat, nein dafür gibt es bekannterweise einen Gruppenführer, der diese Verantwortung übernimmt.

    Schönen Gruß und kommt immer Gesund wieder!

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