News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Feuerwehr
RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorDani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg766748
Datum07.07.2013 13:09      MSG-Nr: [ 766748 ]9826 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Geschrieben von Sven G.Mangels Türöffnungs-Set wurde dann das Halligan ausgepackt. Naja, schnell ging´s schon, aber die Tür...!?
    Warum wird überhaupt eine FW ohne Türöffnungswerkzeug zu so einem Einsatz alarmiert??

    Feuerwehr: Schnell. Professionell.

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.229


    Schaden nach Türöffnung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt