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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz766750
Datum07.07.2013 13:21      MSG-Nr: [ 766750 ]9715 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Hallo,

    Geschrieben von Daniel W.Warum wird überhaupt eine FW ohne Türöffnungswerkzeug zu so einem Einsatz alarmiert??

    - nicht klar, ob vielleicht auch durch Einschlagen eines Fensters ein Zugang besteht (dazu braucht man kein Türöffnungswerkzeug)
    - FW mit Türöffnungswerkzeug zu weit weg (bei uns z.B. 12km)
    - auch mit einem Halligan gibt es Mittel und Wege, je nach Schloß und Tür, eine Tür nahezu schadensfrei zu öffnen (z.B. abdrehen des Schließzylinders)
    - auch mit Türöffnungswerkzeug klappt es nicht immer, je nach Schloß und Tür

    Gruß,
    Michael

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