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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorAndr8e S8., München / Bayern766751
Datum07.07.2013 14:48      MSG-Nr: [ 766751 ]9489 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Geschrieben von Frank EisenblaetterDas gleiche habe ich mal bei einer Feuerwehr kritisiert, die einen neueren Audi A6 total zerlegt hat, nur weil bei leichtem Heckaufprall der Fahrer Rückenschmerzen hatte. Und mit Totalzerlegung meine ich sogar Ventllziehen mit dem Spreizer. Da blieb nichts heile.

    Ich denke die Kritik hast du an die falsche Adresse gerichtet - die Zerlegung des A6 wurde sicher nicht ohne Weisung des Notarztes durchgeführt. Und so leicht kann der Heckaufprall auch nicht gewesen sein, denn entweder war der Fahrer eingeklemmt oder er hatte stärkere Schmerzen, sonst würde er nicht freiwillig sitzen bleiben.

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