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Feuerwehr
RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg766752
Datum07.07.2013 14:53      MSG-Nr: [ 766752 ]9599 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Geschrieben von Daniel W.Warum wird überhaupt eine FW ohne Türöffnungswerkzeug zu so einem Einsatz alarmiert??

    Anders herum. Warum braucht eine Feuerwehr eigentlich Türöffnungswerkzeug, wenn ihr prämärer Einsatzzweck die Einsätze sind, bei denen es um Leben und Tod (= Pflichtaufgabe) geht. Bei den Kanneinsätzen und der Amtshilfe könnte man auch sagen "sorry, Amtshilfe = Tätigwerden mit dem, was wir haben. Wenn Ihr es zerstörungsfrei/ -arm wollt, dann ruft einen Schlüsseldienst".

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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