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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg766753
Datum07.07.2013 15:23      MSG-Nr: [ 766753 ]9505 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Hallo zusammen,

    Geschrieben von Christian F.Anders herum. Warum braucht eine Feuerwehr eigentlich Türöffnungswerkzeug, wenn ihr prämärer Einsatzzweck die Einsätze sind, bei denen es um Leben und Tod (= Pflichtaufgabe) geht. Bei den Kanneinsätzen und der Amtshilfe könnte man auch sagen "sorry, Amtshilfe = Tätigwerden mit dem, was wir haben. Wenn Ihr es zerstörungsfrei/ -arm wollt, dann ruft einen Schlüsseldienst".

    Ganz einfach. Ich sehe bei der Feuerwehr ist auch nicht alles nur schwarz und weiß. Es gibt auch Graustufen. D.h. bei den Türöffnungen sehe ich auch viele Abstufungen zwischen: "Die Person stirbt wenn die nächsten fünf Minuten nix passiert", und "Das hat Zeit, das kann der Schlosser auch in 1 Stunde machen".
    Und bei nem Brand fluten wir ja auch nicht jedes mal die Wohnung, weil wenn es schon richtig brennt, ist der Schaden durch die Einsatzmassnahmen der Feuerwehr egal!?

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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