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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY766761
Datum07.07.2013 16:28      MSG-Nr: [ 766761 ]9381 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Servus,

    Geschrieben von Thomas R.Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen."

    und jetzt sind wir wieder da, wo wir schon zu Anfang waren. Wer ersetzt den Schaden?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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