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Feuerwehr
RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern766800
Datum07.07.2013 22:55      MSG-Nr: [ 766800 ]9368 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Weil die örtliche FW immer mitalarmiert wird, egal welche Ausrüstung vorhanden ist. Wenn dann das Spezialgerät etwas länger braucht...

    Audiatur et altera pars.

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