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Persönliche Schutzausrüstung
RubrikEinsatz zurück
ThemaErsthelfer und 'unterlassene Hilfeleistung'   18 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768004
Datum21.07.2013 11:49      MSG-Nr: [ 768004 ]3771 x gelesen

Auf jeden Fall vor Ort bleiben. Neben der genannten Führungsfunktion für die anderen Ersthelfer, die du schon mit rudimentärsten Wissen einnehmen kannst (und sobald die wissen, du bist feuerwehrangehörig, schon eh haben wirst), musst du deine Rolle, die du für die Feuerwehr in dem Fall haben kannst, mal ganz nüchtern einschätzen:
Bist du noch "in Ausbildung", bist du Truppführer, hast du eine Führungsausbildung? Spielt überhaupt keine Rolle, denn als Führungskraft kannst du in der Zeit, wo die anderen anrücken, viel mehr an der Einsatzstelle machen (Erkunden, Vorbereiten, Raumeinteilung...), was nachher ansonsten noch erledigt werden muss, und die Truppe dann vernünftig einweisen. Als Azubi hast du nicht ganz soviele Möglichkeiten, aber wenn du erst zum Feuerwehrhaus fährst, und dann stolz bekleidet wiederkommst, ist der Nutzen für den Einsatzerfolg auch nicht gestiegen. Denn die Tätigkeiten, die dann im Hilfeleistungseinsatz i.d.R. bleiben, kannst du auch in Räuberzivil, garniert max. mit ein paar Bordmitteln (Warnweste z.B.) machen, ohne dass die Welt untergeht. Und bei allen Ausbildungsständen dazwischen steigt der Nutzen, den du mit Verbleib am Unfallort hast, während der, den du hättest, wenn du den Umweg übers Gerätehaus nimmst, relativ konstant bleibt - durch den Zeitverlust aber konstant gering.

Vergiss nur nicht, frühzeitig nach dem Einsatz ein Blitzdings an dir anwenden zu lassen, damit du dich niemals nie nicht daran erinnerst, dass du auch ohne 100% korrekte PSA einen Beitrag zum Einsatzerfolg leisten konntest. Es bietet sich an, sowas auch immer auf dem Erstangreifer dabei zu haben, falls die Presse oder die, die es spielen, von dir Bilder machen, die dann nur ellenlange Diskussionen hervorrufen würden...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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