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ThemaErsthelfer und 'unterlassene Hilfeleistung'18 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen768013
Datum21.07.2013 15:41      MSG-Nr: [ 768013 ]3124 x gelesen

Geschrieben von Thomas R.wie üblich im Forum hast du auf deine konkrete Frage: Geschrieben von Mellner J."Mache ich mich in irgendeiner Weise strafbar, wenn ich in so einer Situation die Unfalstelle verlasse?" keine Antwort bekommen.

Wie üblich wird nicht richtig gelesen, die Antwort gabs nämlich schon!

Geschrieben von Thomas R.Die Antwortet lautet: Nein, du machst dich nicht strafbar.
Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass ein Richter am Amtsgericht Hinten-im-Walde dies anders sieht.


Also kannst du auch nicht so pauschal antworten...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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