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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Ersthelfer und 'unterlassene Hilfeleistung' | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 768013 | ||
Datum | 21.07.2013 15:41 MSG-Nr: [ 768013 ] | 3124 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas R. wie üblich im Forum hast du auf deine konkrete Frage: Geschrieben von Mellner J."Mache ich mich in irgendeiner Weise strafbar, wenn ich in so einer Situation die Unfalstelle verlasse?" keine Antwort bekommen. Wie üblich wird nicht richtig gelesen, die Antwort gabs nämlich schon! Geschrieben von Thomas R. Die Antwortet lautet: Nein, du machst dich nicht strafbar. Also kannst du auch nicht so pauschal antworten... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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