Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Feuerwehrführerschein grenzüberschreitend | 96 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 768976 |
Datum | 31.07.2013 19:48 MSG-Nr: [ 768976 ] | 31688 x gelesen |
Infos: | 04.01.13 pnp vom
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Hallo,
Geschrieben von Felix H.Ich unterlaufe geltendes Recht (die Führerscheinklassen) um der Feuerwehr neue Mitglieder zu bringen? Das kanns auch nicht sein.
Wird ein Führerschein für die Feuerwehr eingeführt, denkt jeder an den Weltuntergang und die Unterlaufung von geltendem Recht. Die Landwirtschaft hat's da anscheinend geschickter gemacht. Früher gab's 'nen Führerschein für Trecker (ganz früher Klasse 4. wurde später zu Klasse 5). Trecker bis 32km/h, Gespanne mit 2 zulassungsfreien Anhängern bis 25km/h. Im Rahmen der neuen Führerscheinklassen führte man dann Klasse T ein (nur in Deutschland), extra für die Landwirtschaft, nun für Traktoren bis 60km/h. Wer diese Gespanne kennt, weiß auch, dass die einem LKW-Gespann in nix nachstehen. Druckluftbremsen sind da sowieso inzwischen Standard. Klar, ist eine neue Klasse, aber der Klasse 3-Altinhaber bekommt die problemlos "einfach so" zugeteilt, obwohl er sowas vorher gar nicht fahren durfte. Die gleichen Gespanne, lediglich auf 40km/h gedrosselt, dürfen sogar 16jährige Jungbauern fahren, klar, mit entsprechender Ausbildung. Wo sonst jeder PKW zu schnell und zu groß ist, läßt man sie hier mit 40t fahren. Klammheimlich wurde übrigens Klasse L (ehemals Klasse 5) inzwischen auf Traktoren bis 40km/h aufgeweitet. Weil es ja kaum noch welche gibt, die nur 32km/h fahren können. Und da kommt jemand auf die Idee, durch den Feuerwehrführerschein unterlaufe man geltendes Recht? Nein, es ist auch nur eine Ausnahme, die es für andere Berufsgruppen schon lange gibt. Komm mir jetzt keiner damit, dass die Landwirte ja so sicher fahren, weil es deren eigene Maschinen sind und die ja so verantwortungsbewußt sind. Wenn ich da so manchen Jünglich auf großen Maschinen durch Dorf brettern sehe und mir auch Unfälle von einigen Landwirten so ansehe, scheint da auch ab und an mangelhaftes Fahrkönnen mit dabei zu sein. Komischerweise stellt die Landwirtschafts-Spezialklassen L und T niemand in Frage...
Gruß,
Michael
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