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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausstattung kleinere Feuerwehren - war: 5 Verletzte Feuerwehrleute bei Brand in Alsfeld | 25 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 769056 | ||
| Datum | 01.08.2013 21:29 MSG-Nr: [ 769056 ] | 4132 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph M. Wohl eher fühlt sich da schon mein Sinn für Gerechtigkeit gekratzt. Ganz ehrlich: Meiner nicht. Ich sehe in keinster Weise, dass die PSA beschädigt oder kaputt ist, um bei dem Beispiel zu bleiben. Ich hatte z.B. auch noch lange die orangene Baumwolljacke im Spind hängen und habe sie auch, gerade bei Temperaturen wie momentan, gerne getragen. Geschrieben von Christoph M. Und wenn man da innerhalb der Feuerwehr in zwei Klassen teilt, dann ist das nach meinem Verständnis nicht in Ordnung! Teilt man auch nicht! Jeder hat die "dünne" Kleidung. Wird er irgendwann zum AGT gibts die Überbekleidung. Das ist genauso Sonderbekleidung wie ein CSA oder Schnittschutzkleidung. Nicht mehr und nicht weniger. Geschrieben von Christoph M. Es geht nicht darum das irgendetwas besser oder schlechter geht es geht darum das man den Kräften ins Gesicht boxt wenn man sie spüren lässt das sie weniger wert sind als ander Kräfte die ödters ausrücken. Das hat damit nichts zu tun. Das liegt einfach in der Natur der Sache. Wenn ich irgendwas öfter trage, wird es öfter belastet, öfter gewaschen und geht halt schneller kaputt. Nur mal als Beispiel unsere "kleine Wehr" Haltbarkeit einer Überhose war hier im Schnitt << 3 Jahre... Jetzt wird ein anderer Hersteller beschafft, jetzt halten sie länger. Aber 10 Jahre, oder gar 20 Jahre, wie früher wird das neue Zeug nicht mehr halten. Und wie schon von anderen auch geschrieben, die vorhandene PSA darf, solange sie noch in Ordnung ist, aufgetragen werden. Auch bei uns hängen in einem "Pool-Spind" z.B. noch die alten Regenjacken. Und die werden auch noch genutzt.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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