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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Waren Lebensretter zu teuer? Feilschen wie auf einem türk. Basar :-() | 13 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770423 | ||
Datum | 16.08.2013 18:51 MSG-Nr: [ 770423 ] | 3742 x gelesen | ||
hallo, so - die Feilscherei hat jetzt (zunächst) ein Ende. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden: ... In dem Verfahren gegen die Samtgemeinde Hanstedt (6 A 78/12) hat das Verwaltungsgericht den Kostenbescheid insofern aufgehoben, als darin Kosten von mehr als 509,51 EUR festgesetzt wurden. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen. ... ... In dem Verfahren gegen die Kosten des Rüstwagens (6 A 92/12) hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen, da der Rüstwagen nicht zur Lebensrettung des Klägers, sondern zu kostenpflichtigen Hilfeleistung im Unglücksfall eingesetzt wurde und daher aus den gleichen Gründen wie im Verfahren 6 A 78/12 kostenpflichtig ist. ... vollständiger Bericht mit ausführlichen Begründungen: ![]() MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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