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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Grundausbildung war:LkW in Stromleitung geraten | 7 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 770457 | ||
| Datum | 17.08.2013 11:17 MSG-Nr: [ 770457 ] | 1286 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas R. Das läßt sich ja in gewissen(!), eher theoretischen, Dingen noch einsehen, aber wenn ich nicht mal Gefahren der Einsatzstelle unterrichte??Der Musterausbildungsplan der DV2 sieht für den TM1 4 Stunden Gefahren an der Einsatzstelle vor, davon eine "zivilschutzbezogen". Und wie komplex das Thema ist, zeigt nicht zuletzt die Historie dieses Forums, wo man mit AAAACEEEE bis auf X und Y eigentlich das ganze Alphabet schon hat paaren wollen. Da ist mir der Rückschluss, das Thema würde nicht unterrichtet, weil jemand den Spannungstrichter nicht behalten hat, ein wenig zu weit. Auch, wenn ich mir andere Punkte der DV 2 so ansehe: Nach den Lernzielstufen soll der TM1-Absolvent die Gefahren der Einsatzstelle verstehen, im Sinne von mit eigenen Worten beschreiben bzw. erklären können (Lernzielstufe 2 im Erkenntnisbereich). Und "Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung". Da würde ich mich nicht so drauf verwurzeln, wenn da bei jemandem nicht alles 100%ig hängen geblieben ist. Grundausbildung nach dieser DV2 heißt für mich nämlich: "Ein bisschen was mal gehört zu haben, damit man später eine halbwegs vergleichbare Basis für die weiteren Ausbildungen hat". Der Grundausgebildete soll nicht nachts um 3 die Lehrgangsinhalte im Halbschlaf vorbeten, er soll nur, wenn er "unter Anleitung" tätig wird nicht ganz so doof schauen, wenn der Anleitende ihm nicht alle Hintergründe erzählen kann. Und Begriffe wie "Spannungstrichter" muss er auch nicht beten, sondern nur im Hinterkopf haben "Strom kann böse sein". Übrigens: Geschrieben von Ulrich C. Das Problem mit der (Grund-)Ausbildung in FlächenstaatenGeschrieben von Felix H. Lässt sich aber leider besonders in Flächenstaaten nicht vermeidenUnter Flächenstaaten verstehen manche in Deutschland alle Bundesländer außer Berlin, Hamburg und Bremen. Ist eure Kritik so pauschal gemeint? Nochmal übrigens: Wenn in der FwDV 2 immer von Musterausbildungsplänen die Rede ist, nie von Ausbildungsplänen (oder Mindestausbildungsplänen), wie gebunden ist man bei der Lehrgangsgestaltung, ohne von der Vorschrift abzuweichen? Insofern: Geschrieben von Felix H. dass auf den Grundlehrgängen (TM1/2) nicht immer alles ganz nach FwDV2 abläuft..These: Die Groblernziele bei Gefahren der Einsatzstelle könnte man nicht nur ohne Spannungstrichter erreichen, sondern auch ganz ohne Strom. Da mir das so natürlich selber auch nicht wirklich gefällt, These 2 hinterher: Die reine aktuelle FwDV 2 kann man als Grundlage einer Bewertung vernünftiger Ausbildungsarbeit weitestgehend vergessen. Da steht viel drin, aber wirklich drinstehen tut nichts. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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