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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen770490
Datum17.08.2013 18:51      MSG-Nr: [ 770490 ]133457 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • Geschrieben von Harald S.Ich weis nur nicht, warum der Wehrleiter sich Aufregt. Das Amt hats der Polizei erlaubt, daher brauchten die keinen Durchsuchungsbefehl, bis auf die privaten Spinde.
    Vorallem stelle ich mir die Frage, wie ein Wehrführer und der Stadtwehrführer die Duchsuchung verhindern wollten bzw. wie sie dazu kamen.
    Denn das Hausrecht besitzt ja das Amt, und dieses hatte ja die Durchsuchung genehmigt.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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