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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 770490 | ||
Datum | 17.08.2013 18:51 MSG-Nr: [ 770490 ] | 133457 x gelesen | ||
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Geschrieben von Harald S. Ich weis nur nicht, warum der Wehrleiter sich Aufregt. Das Amt hats der Polizei erlaubt, daher brauchten die keinen Durchsuchungsbefehl, bis auf die privaten Spinde. Vorallem stelle ich mir die Frage, wie ein Wehrführer und der Stadtwehrführer die Duchsuchung verhindern wollten bzw. wie sie dazu kamen. Denn das Hausrecht besitzt ja das Amt, und dieses hatte ja die Durchsuchung genehmigt. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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