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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei   231 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen770492
Datum17.08.2013 19:51      MSG-Nr: [ 770492 ]133798 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • Moin,

    Geschrieben von Harald S.Ich weis nur nicht, warum der Wehrleiter sich Aufregt. Das Amt hats der Polizei erlaubt,

    Was erstmal zu beweisen wäre. Schließlich wusste der Wehrführer da offenbar nichts von. Da kann ja jeder kommen und ihm erzählen wollen, dass es wer über ihm etwas erlaubt hätte. Von daher vollauf korrekt gehandelt. Sonst wird da ganz schnell eine freiwillige Herausgabe draus, selbst wenn die Verdachtslage überhaupt nicht für einen Durchsuchungsbefehl ausgereicht hätte. Im dümmsten Falle laufen die Ermittlungen ja auch gegen seinen Dienstherren, wo der WF dann auch besser erstmal die Klappe halten sollte, als den Dienstherrn potentiell belastendes Material ohne Erfordernis preiszugeben.



    Gruß,
    Thorben

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