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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei ![]() | 231 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 770492 | ||
Datum | 17.08.2013 19:51 MSG-Nr: [ 770492 ] | 133798 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Moin, Geschrieben von Harald S. Ich weis nur nicht, warum der Wehrleiter sich Aufregt. Das Amt hats der Polizei erlaubt, Was erstmal zu beweisen wäre. Schließlich wusste der Wehrführer da offenbar nichts von. Da kann ja jeder kommen und ihm erzählen wollen, dass es wer über ihm etwas erlaubt hätte. Von daher vollauf korrekt gehandelt. Sonst wird da ganz schnell eine freiwillige Herausgabe draus, selbst wenn die Verdachtslage überhaupt nicht für einen Durchsuchungsbefehl ausgereicht hätte. Im dümmsten Falle laufen die Ermittlungen ja auch gegen seinen Dienstherren, wo der WF dann auch besser erstmal die Klappe halten sollte, als den Dienstherrn potentiell belastendes Material ohne Erfordernis preiszugeben. Gruß, Thorben | ||||
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