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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 770502 | ||
Datum | 17.08.2013 23:25 MSG-Nr: [ 770502 ] | 132229 x gelesen | ||
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Geschrieben von Harald S. Ich weis nur nicht, warum der Wehrleiter sich Aufregt. Das Amt hats der Polizei erlaubt, daher brauchten die keinen Durchsuchungsbefehl, bis auf die privaten Spinde. Und das sofort Befragungen versucht werden ist auch normal. Daher: Sie haben das Recht zu Schweigen So einfach ist das nicht. Ich hätte als Wehrführer auf einem Durchsuchungsbeschluss oder einer schriftlichen Anweisung seitens der vorgesetzten Dienststelle bestanden Alternativ hätte ich erstmal den Einsatzleiter mitgenommen und das ganze bei der vorgesetzten Dienstelle abgeklärt. Vorher hätte keiner einen Finger gerührt oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde riskiert. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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