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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 770503 | ||
Datum | 17.08.2013 23:49 MSG-Nr: [ 770503 ] | 131699 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerrit L. So einfach ist das nicht. Doch, so einfach ist es. Wenn der Hausherr (Das Amt) Eintritt gewährt, dann dürfen die Polizisten auch ohne Durchsuchungsbeschluss rein. Eine schriftliche Genehmigung brauchen die nicht. Als Verantwortlicher würde ich mir das allerdings schon bestätigen lassen. Oder um Vetter zu zitieren "Sie kommen trotzdem" In wie weit dem dann wiedersprochen wird, ist eine andere Sache. Wenn ich die Meldung auf Nonstop richtig interpretiere ist da aber noch mehr im Busch. Wir werden es noch sehen. PS: Als kleiner Vorgesetzter eines Konzerns musste ich mir eine Belehrung über das Vorgehen bei einer Durchsuchung geben lassen. Inkl. Juristen als Ansprechpartner (24/7) und exakte Handlungsanweisungen für die verschiedenen Fälle. Ist das bei Behörden nicht auch so? Das Vorgehen des Wehrführers halte ich zur Zeit noch nicht für Elegant. | ||||
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