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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770511 | ||
Datum | 18.08.2013 01:13 MSG-Nr: [ 770511 ] | 131943 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Linus D. Natürlich muss aber schon irgendwie ein begründeter Verdacht entstanden sein, sonst leitet man sowas nicht ein. oh doch :-( Die Realität sieht leider hin und wieder anders aus: z.B. durch eine Strafanzeige bei der der Anzeigeerstatter gelogen hat. Das hat neben einer unfähigen Frau Dr. Staatanwältin auch schon zu so einer massiven Grundrechtsverletzung geführt :-( [das bezieht sich jetzt nicht auf den aktuellen Fall in Rostock] MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de
Geändert von Jürgen M. [18.08.13 01:14] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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