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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorDenn8is 8E., Menden / NW770544
Datum18.08.2013 14:16      MSG-Nr: [ 770544 ]132030 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • Geschrieben von Stephan S.Denn das Hausrecht besitzt ja das Amt, und dieses hatte ja die Durchsuchung genehmigt.

    Das frage ich mich gerade auch, evtl wäre da noch nicht mal ein Durchsuchungsbeschluss notwendig gewesen, da der Eigentümer (= die Stadt bzw deren Amt) ja selber sozusagen die Durchsuchung wollte.

    Wofür man den Beschluss gebraucht hätte, wäre wahrscheinlich bei einer Durchsuchung der persöhnlichen Spinde (falls es darum auch ging).

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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