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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 770544 | ||
Datum | 18.08.2013 14:16 MSG-Nr: [ 770544 ] | 132030 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stephan S. Denn das Hausrecht besitzt ja das Amt, und dieses hatte ja die Durchsuchung genehmigt. Das frage ich mich gerade auch, evtl wäre da noch nicht mal ein Durchsuchungsbeschluss notwendig gewesen, da der Eigentümer (= die Stadt bzw deren Amt) ja selber sozusagen die Durchsuchung wollte. Wofür man den Beschluss gebraucht hätte, wäre wahrscheinlich bei einer Durchsuchung der persöhnlichen Spinde (falls es darum auch ging). mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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