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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770545 | ||
Datum | 18.08.2013 14:35 MSG-Nr: [ 770545 ] | 131705 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Stephan S. Vorallem stelle ich mir die Frage, wie ein Wehrführer und der Stadtwehrführer die Duchsuchung verhindern wollten bzw. wie sie dazu kamen. wenn vom Amt niemand da war und der bzw. die Wehrführer vom Amt keine Info über die Aktion haben ist es deren Pflicht der Hausdurchsuchung zu widersprechen. Solange vom Amt diesbezüglich nichts kommt hat der Wehrführer stellvertretend das Hausrecht. Er ist dabei sogar verpflichtet die Interessen seines Dienstherren zu handeln. Und das beeinhaltet z.B. der Durchsung zu widersprechen und nach einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu fragen. Wenn aber von Anfang an ein Vertreter des Amtes dabei ist hat der natürlich den Hut auf und kann, wenn er will die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss reinlassen. Anscheinend war das aber in Rostock nicht der Fall. Sonst hätte die Polizei ja nicht mühsam noch nachträglich den Beschluss organisieren müssen. Das hat ja ca. 4 Stunden gedauert. Aufgrund der mir vorliegenden Informationen schätze ich das Verrhalten der Wehrführer der Durchsuchung zu widersprechen und einen Durchsuchungsbeschluss zu verlangen als richtig und angemessen ein. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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