News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770545
Datum18.08.2013 14:35      MSG-Nr: [ 770545 ]131705 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

    alle 16 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • hallo,

    Geschrieben von Stephan S.Vorallem stelle ich mir die Frage, wie ein Wehrführer und der Stadtwehrführer die Duchsuchung verhindern wollten bzw. wie sie dazu kamen.
    Denn das Hausrecht besitzt ja das Amt, und dieses hatte ja die Durchsuchung genehmigt.

    wenn vom Amt niemand da war und der bzw. die Wehrführer vom Amt keine Info über die Aktion haben ist es deren Pflicht der Hausdurchsuchung zu widersprechen.

    Solange vom Amt diesbezüglich nichts kommt hat der Wehrführer stellvertretend das Hausrecht. Er ist dabei sogar verpflichtet die Interessen seines Dienstherren zu handeln. Und das beeinhaltet z.B. der Durchsung zu widersprechen und nach einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu fragen.

    Wenn aber von Anfang an ein Vertreter des Amtes dabei ist hat der natürlich den Hut auf und kann, wenn er will die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss reinlassen.

    Anscheinend war das aber in Rostock nicht der Fall. Sonst hätte die Polizei ja nicht mühsam noch nachträglich den Beschluss organisieren müssen. Das hat ja ca. 4 Stunden gedauert.

    Aufgrund der mir vorliegenden Informationen schätze ich das Verrhalten der Wehrführer der Durchsuchung zu widersprechen und einen Durchsuchungsbeschluss zu verlangen als richtig und angemessen ein.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.126


    Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt