Geschrieben von Jürgen M.wenn vom Amt niemand da war und der bzw. die Wehrführer vom Amt keine Info über die Aktion haben ist es deren Pflicht der Hausdurchsuchung zu widersprechen.
In dem Fall natürlich ja.
mit kameradschaftlichen Grüßen
Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!
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