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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen770562
Datum18.08.2013 19:12      MSG-Nr: [ 770562 ]131275 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • Moin,

    Geschrieben von Frank E.Du meinst, wenn sich herausstellt, dass in den Rechnern Trojaner laufen und der Dienstherr keine regelmäßigen Kontrollen und Suche nach solchen durchgeführt hat?


    Nö. das muss nicht IT-bezogen sein. Da kann es genausogut sein, dass auf Betreiben von der Stadt, Staatsanwaltschaft oder Polizei gegen "die Feuerwehr" oder die ganze Stadtverwaltung ermittelt wird, weil die als Ganzes irgendwas unberechtigt ausgeplaudert haben. Wenn die Pol nicht gerade auftaucht "wir ermitteln gegen Löschknecht Grisu Flammenheimer und wollen seinen Melder einkassieren" stellt sich für den WF halt die Frage, ob nicht er selbst oder übergeordnete Ebenen ebenfalls zur Zielgruppe gehören. Denn im Falle des Grisu Flammenheimers hätte die Stadt ihn ja vorab darüber informieren können. Geschieht das nicht, scheint man ihn ja als potentiellen Helfer (Warnung an Grisu...) oder gar selbst als Verdächtigen anzusehen. Oder - was de WF in dem Moment ja nich wissen kann - es gibt keine Erlaubnis und daher auch keine Info vom Amtsleiter, weil eben auch dieser nicht beteiligt wurde, da er möglicheweise selbst zur Zielgruppe gehört.


    Wäre jetzt mal die Frage, was die Erlaubnis eigentlich umfasste, sofern es sie gab. Darf der Amtsleiter den Zugriff auf die Spinde der Kameraden zulassen, oder zählen die u.U. zum persönlichen Bereich? Wenn man letzteres annimmt, würde dafür ohnehin ein Durchsuchungsbeschluss benötigt. Den gab es aber offensichtlich nicht, sonst hätte man nicht zu der lächerlichen Gefahr im Verzug-Krücke greifen müssen.

    Gruß,
    Thorben

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