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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770565 | ||
Datum | 18.08.2013 19:24 MSG-Nr: [ 770565 ] | 130564 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
hallo, Geschrieben von Thorben G. Darf der Amtsleiter den Zugriff auf die Spinde der Kameraden zulassen, oder zählen die u.U. zum persönlichen Bereich? das würde ich analog zum Arbeitsrecht sehen: Wenn ein abschliesbares Fach für Wertsachen usw. vorhanden ist hat da niemand was drin zu suchen. Es sei den der Spindnutzer stimmt dem zu oder es gibt einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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